
VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN IHRES REISEVERANSTALTERS ZU IHRER PAUSCHALREISE
Anlage 11 [1] (zu Artikel 250 § 2 Absatz 1)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der
Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen VIVALPIN GmbH & Co.KG trägt die volle Verantwortung fuü die ordnungsgemäße
Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die VIVALPIN GmbH & Co.KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die
Ruükzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer
Ruückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die VIVALPIN GmbH & Co.KG hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Versicehrung Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der VIVALPIN GmbH & Co.KG verweigert werden.
Visum und Paß
Die Pauschalreisen der VIVALPIN GmbH & Co.KG finden ausschließlich im Schengenraum* statt. Unser Reiseangebot richtet sich an Kunden mit Staatsbürgerschaft der Länder aus dem
Schengenraum. Sofern Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, bitten wir Sie vor Buchung sich mit uns in Verbindung zu setzen, um Sie über die für Ihre Reise konkreten Pass-, Visum- und
Gesundheitsvorschriften vorvertraglich informieren zu können. Sie können sich zudem an ihr zuständiges Konsulat. wenden.
Für Bürgerinnen und Bürger mit Staatsbürgerschaft aus dem Schengenraum* gilt: Es besteht keine Visumpflicht. Die Mitnahme eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises ist erforderlich.
Eine Aufstellung der anerkannten Ausweisdokumente finden Sie unter: www.consilium.europa.eu/prado/de/search-by-document-country.html
Reise und Sicherheitshinweise der Außenministerien Deutsche Staatsbürger finden Reise und Sicherheitshinweise beim Auswärtigen Amt Österreichische Staatsbürger finden Reise und Sicherheitshinweise beim Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten Schweizer Staatsbürger finden Reise und Sicherheitshinweise beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
* In den 17 europäischen Ländern des Schengen Raums sind die Binnengrenzen abgeschafft und es besteht für alle Einwohner der Schengen - Mitgliedstaaten das Recht auf uneingeschränkten Personenverkehr. Zu den 17 Schengenländern zählen neben allen EUMitgliedstaaten u.A. die Schweiz, Norwegen und Island.